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Übersetzer-Partnerschaft Henrike Bauer & Aya Kouamé

Naunynstraße 39,  10999 Berlin

info@babel-fisch.de

USt-ID DE 227 11 96 54

Partnerschaftsregister Berlin Charlottenburg

Nummer PR 499 B

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen BABELFISCH TRANSLATIONS

 

I. Allgemeines

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) finden Anwendung auf alle Verträge zwischen der Babelfisch Translations Bauer & Partner Übersetzer Partnerschafts-gesellschaft, vertreten durch die Partner Henrike Bauer und Aya Kouamé, Naunynstraße 39, 10999 Berlin (im Folgenden „BABELFISCH“) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“). Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen von BABELFISCH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

 

Entgegenstehende oder abweichende AGB der Auftraggeber werden nicht anerkannt. Eine Anerkennung ist auch dann nicht anzunehmen, wenn den AGB des Auftraggebers nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich widersprochen wird. Etwaige Nebenabreden bedürfen für ihre Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung durch BABELFISCH.

 

(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle weiteren Geschäfte des Auftraggebers, die nach dem ersten Geschäft, das unter diesen Bedingungen abgewickelt worden ist, getätigt werden. Änderungen dieser Bedingungen haben nach Zugang beim Auftraggeber Geltung.

 

II. Vertragsschluss

 

Angebote von BABELFISCH sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und BABELFISCH kommt dann zustande, wenn BABELFISCH ein Angebot des Auftraggebers annimmt oder dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung zugeht. Ein Vertrag kommt zu diesen AGB auch dann zustande, wenn BABELFISCH eine vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Leistung erbringt, ohne dass dem Auftraggeber vorher die Annahmeerklärung oder die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht und der Auftraggeber die Leistung annimmt.

 

III. Legitimation des Auftraggebers

 

(1) Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für alle Werke, die er BABELFISCH zur Übersetzung oder Bearbeitung zur Verfügung stellt. Er stellt BABELFISCH von allen etwaigen Ansprüchen Dritter, frei. Dies gilt insbesondere für Rechtsverletzungen, die sich daraus ergeben, dass die Bearbeitung / Übersetzung durch BABELFISCH oder deren Veröffentlichung / Nutzung durch BABELFISCH oder Dritte Urheber- und /oder Urheberpersönlichkeitsrechte verletzt. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

 

(2) Der Auftraggeber versichert mit Auftragserteilung Inhaber aller Rechte zu sein, die zur Durchführung und Veröffentlichung / Verwertung der durch BABELFISCH zu erbringenden Nutzungs-, Übersetzungs- und/oder Bearbeitungsleistungen erforderlich sind.

 

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

 

(1) Alle vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, netto und somit zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

(2) Das Honorar für Übersetzungsleistungen wird regelmäßig vor jedem Auftrag individuell vereinbart. Im Zweifel gilt folgende Berechnungsgrundlage:

 

-bei Texten Abrechnung je Normzeile, entsprechend 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen,

-bei Filmen je  Untertitel oder je Minute.

 

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung

 

(a) auf die Zeichenzahl des Ausgangstextes, sofern der Text in einem zählbaren Format vorliegt;

(b) auf die Zeichenzahl des Zieltextes bei nicht überschreibbaren Formaten sowie bei entsprechender Vereinbarung,

(c) auf die tatsächliche Anzahl der Untertitel bei Filmen.

 

(3) Die Angaben des Auftraggebers dienen als Berechnungsgrundlage für die im Angebot von BABELFISCH genannten Preise. Für den Fall, dass sich die Angaben des Auftraggebers ändern oder als falsch erweisen, kann BABELFISCH wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder eine Anpassung anhand der individuellen Konditionen nach den im vorausgehenden Absatz 2 genannten Berechnungsgrundlagen vornehmen.

 

(4) Für den Fall, dass das vom Auftraggeber bereitgestellte Arbeitsmaterial fehlerhaft ist und BABELFISCH dadurch ein Mehraufwand entsteht, wird dieser Mehraufwand dem Auftraggeber nach dem tatsächlichen Zeitaufwand oder den in Absatz 2 Berechnungsgrundlagen in Rechnung gestellt. BABELFISCH behält es sich vor, besonderen Aufwand (insbesondere für Informationsbeschaffung, besondere Ausführungsmodalitäten und Umwandlung von Filmdateien in die für die Bearbeitung/Untertitelung erforderlichen Formate) nach dem tatsächlichen Zeitaufwand in Rechnung zu stellen.

 

(7) Honorarrechnungen sind vom Auftraggeber sofort nach Erhalt zu prüfen. Der Honorarsatz sowie ggf. der angegebene Zeitaufwand gelten als vom Auftraggeber anerkannt, wenn nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich unter Angabe von Gründen widersprochen wird.

 

(8) Rechnungen sind innerhalb von 12 Werktagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu zahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei BABELFISCH TRANSLATIONS. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen.

 

(9) BABELFISCH ist berechtigt, die sofortige Zahlung aller offenstehenden Rechnungen zu verlangen, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Auftraggebers begründen. In diesem Fall hat der Auftraggeber für sämtliche noch von BABELFISCH TRANSLATIONS zu erbringenden Leistungen Vorkasse zu leisten. Nach Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist kann BABELFISCH TRANSLATIONS vom Vertrag zurücktreten.

 

V. Übermittlung/ Auslieferung an den Auftraggeber

 

Die Übermittlung der Arbeitsergebnisse durch BABELFISCH an den Auftraggeber erfolgt – sofern keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird – per E-Mail oder in einem anderen digitalen Format.

 

VI. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

 

(1) Das zu übersetzende Original ist BABELFISCH vollständig, inklusive aller erläuternden Zusätze zur Verfügung zu stellen. Das zu liefernde Format für Filmdateien muss grundsätzlich vorab mit BABELFISCH abgeklärt werden.

 

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, BABELFISCH nötigenfalls durch Bereitstellung einschlägiger Materialien und Informationen zu unterstützen (z.B. Fachliteratur, Terminologielisten, Glossare, Abkürzungen, Bilder, Paralleltexte und Hintergrundtexte).

 

(3) Mit Auftragsantrag ist der gewünschte Liefertermin vom Auftraggeber mitzuteilen. Liefertermine werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch BABELFISCH verbindlich. Vor einer verbindlichen Bestätigung von Lieferfristen sind BABELFISCH die zu übersetzenden Text-/Filmdateien vollständig zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

 

(4) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, BABELFISCH die Textfunktion des Zieltextes zu erläutern und die Zielgruppe zu nennen. Besondere Ausführungsmodalitäten (Übersetzung auf Datenträgern, Formatierungen, mehrere Ausfertigungen, Druckreife, besondere äußere Form der Übersetzung) sind besonders zu vereinbaren.

 

(5) Besondere inhaltliche Merkmale müssen ausdrücklich vereinbart werden, insbesondere:

(a) die Verwendung einer bestimmten Terminologie oder einer organisationsspezifischen Sprache. Der Auftraggeber hat hierfür entsprechende Unterlagen (z.B. auch firmeninterne Redaktionsrichtlinien oder Übersetzungsleitfäden) zur Verfügung zu stellen.

(b) die Verwendung einer bestimmten Sprachvariante (z.B. amerikanisches Englisch, brasilianisches Portugiesisch etc.).

 

VII. Fristen und Liefertermine

 

Verzögert sich die Einhaltung einer Lieferfrist auf Grund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen wie Computerschäden, Einbrüche, Krankheit oder Unfall (auch bei von BABELFISCH beauftragten Übersetzern, verlängert sich der Liefertermin entsprechend der Dauer der Behinderung. In diesem Fall kann der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Sollte die Leistungserbringung für BABELFISCH aus den vorgenannten Gründen unmöglich werden, wird BABELFISCH von der Leistungsverpflichtung befreit. Hieraus kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche herleiten.

 

VIII. Abnahme, Fälligkeit der Vergütung

 

(1) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Leistung bzw. das Arbeitsergebnis von BABELFISCH als abgenommen), wenn

 

  • seit der Lieferung bzw. Übermittlung 12 Werktage vergangen sind und

  • der Auftraggeber die Abnahme aus einem anderen Grund als wegen eines BABELFISCH angezeigten Mangels, der die Nutzung der Leistung unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, innerhalb dieses Zeitraumes unterlassen hat.

 

(2) Die Vergütung wird mit Abnahme bzw. Eintritt der Abnahmefiktion fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Änderungen, die aufgrund von veränderten Film- oder Tonfassungen notwendig werden, werden zusätzlich berechnet.

 

XI. Gewährleistung

 

(1) Die Leistung von BABELFISCH TRANSLATIONS gilt als frei von Mängeln, wenn

 

- die Untertitel an den Auftraggeber übermittelt werden und dieser die Untertitel als vertragsgemäß freigibt

 

     oder

 

- die Untertitel gemeinsam von BABELFISCH und dem Auftraggeber (oder einem Beauftragten, z.B. Regsissuer) am Bildschirm überprüft wurden und nicht beanstandet wurden. (Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber oder ein von ihm Beauftragter, während der Überprüfung Änderungen vornimmt oder anordnet, die zu Fehlern im freigegebenen Untertitel führen.) 

oder

- die Untertitel in sonstiger Weise vom Auftraggeber oder einem von ihm Beauftragten kontrolliert und freigegeben wurden

oder

- Mängel durch nicht durch BABELFISCH zu verantwortende Übertragungsfehler / Umformatierungen durch den Auftraggeber / den Einsatz von inkompatibler Software durch den Auftraggeber verursacht wurden.

 

(2) Soweit die Fehlerquote der Untertitel nicht mehr als 3% beträgt, gilt dies als unwesentlicher Mangel und löst keine Gewährleistungsrechte des Auftraggebers aus.

 

(3) BABELFISCH TRANSLATIONS ist berechtigt und verpflichtet Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen.

 

(4) Ändert der Auftraggeber ohne schriftliche Zustimmung von BABELFISCH die Leistungen von BABELFISCH oder lässt er diese durch Dritte ändern, entfällt die Gewährleistung. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall die Kosten der Mängelbeseitigung.

 

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme. Sofern der Mangel nicht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht wird die Verjährungsfrist nach § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB auf 12 Monate verkürzt. Schadensersatzansprüche gem. XII. sind davon ausgenommen.

 

XII. Haftung, Schadensersatz

 

(1) Die Haftung von BABELFISCH ist außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf den Auftragswert des jeweiligen Auftrags (vereinbartes Honorar für Übersetzung/Untertitelung) beschränkt.

 

(3) BABELFISCH haftet nicht für Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch die Verwendung von Untertiteln für weitere Produktionsschritte entstehen.

 

(4) Dem Auftraggeber ist die Verwendung von Untertiteln ohne vorherige Freigabe durch BABELFISCH nicht gestattet. Für etwaige Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch die Verwendung nicht freigegebener Untertitel entstehen, haftet BABELFISCH nicht.

 

(5) BABELFISCH haftet nicht für unentgeltliche Auskünfte von Mitarbeitern, die nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung sind.

 

XIII. Rechteübertragungen

 

(1) Der Auftraggeber überträgt BABELFISCH alle Schutzrechte, die BABELFISCH zur Erfüllung des Vertrags benötigt. Dies umfasst insbesondere das Übersetzungs- und Bearbeitungsrecht sowie das Recht, Dritte wie Freelancern/Übersetzern mit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Bearbeitungen / Übersetzungen zu beauftragen und diesen im notwendigen Umfang entsprechende Nutzungsrechte zu übertragen. Der Auftraggeber stellt BABELFISCH von allen Ansprüchen Dritter, die diese aufgrund der vertragsgegenständlichen Leistungen aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten/Nutzungsrechten, Kennzeichenrechten, aus dem UWG oder sonstigen Rechten geltend machen, auf erstes Anfordern frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsverfolgung, die bei BABELFISCH entstehen.

 

(2) BABELFISCH überträgt an den Auftraggeber das ausschließliche, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der vom Auftraggeber abgenommenen Arbeitsergebnisse. Für Übersetzungen von Texten, die nicht aus dem Bereich des Auftraggebers stammen, insbesondere veröffentlichte oder verbandsöffentliche Texte wie z.B. Gesetze, Verordnungen, Regelwerke, Zeitungsartikel, wird nur ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers übertragen, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

(3) Gemäß § 158 Abs. 1 BGB steht die Einräumung der Nutzungsrechte unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vertraglich geschuldeten und der durch Mehraufwand entstandenen Vergütung. Schon vor Bedingungseintritt kann BABELFISCH eine Benutzung der von BABELFISCH erbrachten Leistungen im Einzelfall vorläufig erlauben, ohne dass dadurch Nutzungsrechte übertragen werden.

 

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Arbeiten von BABELFISCH mit einem Urheberhinweis zu versehen, insbesondere das Filmwerk mit einem Hinweis auf BABELFISCH und den Namen des hauptverantwortlichen Fachübersetzers (Untertitlers), bzw. den von BABELFISCH übermittelten Urheberhinweis zu verwenden.

 

(5) Der Auftraggeber darf die Arbeitsergebnisse von BABELFISCH ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht bearbeiten.

 

 XIV. Schlussbestimmungen

 

(1) Auf Verträge zwischen BABELFISCH und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand sowie Erfüllungsort der Sitz von BABELFISCH. Darüber hinaus ist BABELFISCH berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

(3) Der Vertrag und diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Stand: 20.08.2020

Datenschutzerklärung

 

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten nach BDSG, TMG und EU-DSGVO erklären wir Babelfisch Translations, Bauer & Kouamé, Übersetzer - Partnerschaft, Folgendes:

 Wir erheben keinerlei personenbezogene Daten von unseren Kunden, außer denen, die Sie uns selbst freiwillig zum Zwecke der Rechnungsstellung übermitteln. Damit ist die verantwortliche Stelle für die Datenerhebung und Datenverarbeitung genannt, der Zweck sowie ihre Löschfrist geregelt nach kaufmännischer Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren (AO, HGB).

Sollten Sie Fragen zu Ihren Daten haben, können wir diese gern – ebenso wie Ihre Texte – persönlich besprechen.

 

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Wir erheben und speichern automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns bei Abfrage unserer Website übermittelt. Dies sind:

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Speicherdauer der Server-Log-Dateien

Diese Log-Dateien reichen maximal 31 Tage zurück.

 

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

 

Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand August 2020. Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf dieser Website von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

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